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   BVerwG, 22.08.1991 - 9 B 43.91   

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https://dejure.org/1991,10212
BVerwG, 22.08.1991 - 9 B 43.91 (https://dejure.org/1991,10212)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1991 - 9 B 43.91 (https://dejure.org/1991,10212)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1991 - 9 B 43.91 (https://dejure.org/1991,10212)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Indizwirkung für eine Überlieferung der bei einem volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage - Geburt nach allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - Begriff des "Spätgeborenen" - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1991 - 9 B 43.91
    Soweit sie rügt, das angefochtene Urteil weiche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - (BVerwGE 30, 305), vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - (BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87] = DVBl. 1988, 643) und vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39 = NJW 1988, 2914) ab, übersieht die Beschwerde, daß diese Entscheidungen hier nicht einschlägig sind, weil es sich bei den Klägerinnen zu 2 und 4 um Personen handelt, die erst nach den allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren worden sind und deren Volkszugehörigkeit sich daher nach den Grundsätzen richtet, wie sie zuletzt im Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt worden sind.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1991 - 9 B 43.91
    Soweit sie rügt, das angefochtene Urteil weiche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - (BVerwGE 30, 305), vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - (BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87] = DVBl. 1988, 643) und vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39 = NJW 1988, 2914) ab, übersieht die Beschwerde, daß diese Entscheidungen hier nicht einschlägig sind, weil es sich bei den Klägerinnen zu 2 und 4 um Personen handelt, die erst nach den allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren worden sind und deren Volkszugehörigkeit sich daher nach den Grundsätzen richtet, wie sie zuletzt im Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt worden sind.
  • BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67

    Verfolgungsschäden in Vertreibungsgebieten - Bekenntnis zum deutschen Volkstum -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1991 - 9 B 43.91
    Soweit sie rügt, das angefochtene Urteil weiche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - (BVerwGE 30, 305), vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - (BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87] = DVBl. 1988, 643) und vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39 = NJW 1988, 2914) ab, übersieht die Beschwerde, daß diese Entscheidungen hier nicht einschlägig sind, weil es sich bei den Klägerinnen zu 2 und 4 um Personen handelt, die erst nach den allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren worden sind und deren Volkszugehörigkeit sich daher nach den Grundsätzen richtet, wie sie zuletzt im Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt worden sind.
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1991 - 9 B 43.91
    Soweit sie rügt, das angefochtene Urteil weiche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - (BVerwGE 30, 305), vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - (BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87] = DVBl. 1988, 643) und vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39 = NJW 1988, 2914) ab, übersieht die Beschwerde, daß diese Entscheidungen hier nicht einschlägig sind, weil es sich bei den Klägerinnen zu 2 und 4 um Personen handelt, die erst nach den allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren worden sind und deren Volkszugehörigkeit sich daher nach den Grundsätzen richtet, wie sie zuletzt im Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt worden sind.
  • BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87

    Angabe der deutschen Volkszugehörigkeit bei einer Volkszählung nach Abschluss der

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1991 - 9 B 43.91
    Schließlich zeigt die Beschwerde auch nicht auf, daß und inwiefern das Berufungsgericht von dem Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50) abgewichen sein könnte, in dem es heißt, daß bei einem sog. Spätgeborenen aus volkstumsverschiedenen Ehen vorhandenen objektiven Bestätigungsmerkmalen eine wichtige Indizwirkung für eine Überlieferung der bei dem Volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage zukommt.
  • BVerwG, 04.01.1993 - 9 B 162.92

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Bestimmung einer deutschen

    Das ist nicht geschehen, so daß ein Rügeverlust zu Lasten des Klägers eingetreten ist (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146 sowie Beschlüsse vom 18. Oktober 1984 - BVerwG 9 B 199.84 -, vom 21. Dezember 1984 - BVerwG 9 B 240.84 -, vom 14. November 1985 - BVerwG 9 B 370.85 - und vom 22. August 1991 - BVerwG 9 B 43.91 -).
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